Du möchtest rechtzeitig und nach eigenem Willen Deine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung festhalten?
Wir helfen Dir bei Deiner rechtlichen Vorsorge im Rahmen unserer Generationsberatung.
Mit der Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden.
Eine Betreuung ist dann nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vertrauensperson oder durch Hilfe in anderer Form ebenso gut wie durch einen gerichtlich bestellten Betreuer besorgt werden können.
Eine Vorsorgevollmacht gilt daher nicht nur für den Fall einer dauerhaften Betreuungsbedürftigkeit, sondern auch wenn der Betroffene nur vorübergehend nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
Seit dem 01.09.2009 sind Patientenverfügungen bindend. In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Du keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kannst, im voraus festgelegt, ob und wie Du in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchtet.
Du kannst in der Patientenverfügung bestimmen, ob Du in bestimmte Untersuchungen, ärztliche Behandlungen oder Eingriffe, die nicht unmittelbar bevorstehen, einwilligst oder diese untersagst.
Dadurch kannst Du Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen, auch wenn Du zum Zeitpunkt dieser ärztlichen Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig bist.
Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern kleiner Kinder.
In einem solchen Fall stellt sich dann natürlich die Frage nach deren Verbleib und wer nun für sie verantwortlich ist und sich um sie kümmert.
Eine Sorgerechtsverfügung gibt die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Du vertraust. Du kannst bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen und so klar festlegen, bei wem Deine Kinder am besten aufgehoben wären.
In einer Betreuungsverfügung kannst Du Wünsche hinsichtlich einer Betreuung äußern, die Du im Betreuungsfall möglicherweise krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr äußern kannst.
Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden in einer Betreuungsverfügung genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen.
Diese Wünsche sind vom Gericht grundsätzlich zu berücksichtigen. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht räumt die Betreuungsverfügung einem Dritten keine Vollmacht ein.
In einer Trauerfallverfügung hast Du die Möglichkeit, für Dich wichtige Dinge nach Deinem Tod festzulegen.
Dies könnten zum Beispiel sein: Bestattungsform, Ort, besondere Wünsche zur Trauerfeier und deren Finanzierung.
Diese Vollmacht sichert das Unternehmen und die Existenz von Freiberuflern, Selbständigen und Unternehmern ab.
Diese Vollmacht ergänzt die private Vorsorgevollmacht und regelt die konkrete Vertretung durch Angehörige oder Berufskollegen im Fall der persönlichen Geschäftsunfähigkeit.
Sie ersetzt nicht die private Vorsorgevollmacht. Der Bedarf und Inhalt wird zunächst in einer persönlichen anwaltlichen Beratung ermittelt. Erst nach diesem Gespräch bestimmst Du die weiteren Schritte.
Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Unternehmervollmachten durch Fachanwälte
Digitale Bereitstellung der Dokumente im Notfall rund um die Uhr. Weltweiter Rund-um-die-Uhr-Service
im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer inklusive der Anpassung der Daten bei Änderungen im persönlichen Bereich
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mit allen wichtigen Daten und Kontaktinformationen für den Ernstfall
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Digitalisierung der fertigen, rechtsgültigen Dokumente und deren Hinterlegung im persönlichen digitalen Notfallordner des Vorsorgegenerators
ährlicher Aktualitätsservice: Jährliches Kundenanschreiben zur Prüfung der Aktualität der hinterlegten Vollmachten und Verfügungen. Änderungen oder komplette Neuerstellung sind unabhängig davon jederzeit und kostenfrei möglich
Information und Anpassung der betroffenen Dokumente bei Gesetzesänderungen
Unterstützung bei der Durchsetzung der Dokumente im Streitfall oder bei Differenzen, mit beispielsweise Banken, Versicherungen oder medizinischen Einrichtungen
des persönlichen Zugangs zur Speicherung weiterer wichtiger persönlicher Dokumente, zum Beispiel Ausweise, Urkunden oder Atteste
Im Notfall geben wir den Bevollmächtigten wichtige Informationen und Hilfestellung
für Immobilienbesitzer und Firmeninhaber, Hilfestellung bei angeratener, öffentlicher Unterschriftsbeglaubigung
bei aktuellen Herausforderungen (COVID19-Erklärung)
Unterstützung bei der handschriftlichen Erstellung von Sorgerechtsverfügungen
im Vorfeld der Beauftragung von Testamenten und Unternehmervollmachten für Kapitalgesellschaften
für Tierhalter und zur persönlichen
Bestattungsvorsorge
Wir geben gern Hilfestellung per Videochat oder telefonisch. Bei juristischen Themen und Fragestellungen gern nach Terminvereinbarung durch Fachanwälte
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Robert Peukert
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