„Ein Totalschaden bei meinem Eigenheim ist
gleichzusetzen mit einem finanziellen Totalschaden
für die Existenz meiner Familie”
– Joachim P. über die Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung Nordhausen

Hat Deine Gebäudeversicherung die Beiträge erhöht?

Eine bedarfsgerechte Gebäudeversicherung kann einen Haushalt vor einem finanziellen Totalschaden bewahren. Man hofft natürlich immer, dass niemals ein Unglück geschieht. Aber das können wir leider nicht beeinflussen. Die beste Versicherung ist die, die man nie braucht. Doch wenn sie benötigt wird, sollte sie ohne Umschweife, schnell und vollständig leisten. Eine zuverlässige Schadensabwicklung kann eine herausfordernde Situation erheblich lindern, denn jedes Unglück ist einfacher zu meistern, wenn man sich keine Sorgen um die Entschädigung machen muss. Darum ist die Wahl der passenden Versicherung nicht nur eine Preisfrage, sondern eine der Leistungsfähigkeit.

Worauf solltest Du bei der Gebäudeversicherung achten?

  1. Hast Du die richtige Versicherungssumme gewählt?

  2. Hast Du alle Absicherungen gewählt inkl. Elementarschäden?

  3. Selbstbeteiligungen gekonnt ausnutzen (ohne SB, pauschale 150 Euro SB, fallende SB ohne Schadensfall)

  4. Im Schadensfall – nutze die LIEBLINGSMAKLER-Profis (bringen eigene Handwerker mit, all inklusiv Service, alle Register werden gezogen (Mietausfall, Sonderkosten usw.)

  5. Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten – Top Anbieter schreiben die Bedingungen für Dich und nicht für die Versicherung

  6. Lass Dich unabhängig beraten und langfristig betreuen, jährlicher Vertragscheck möglich bei den LIEBLINGSMAKLERN

FAQ zur Gebäudeversicherung

Fragen die wir gern beantworten

Wer ein Haus besitzt, kommt um eine Gebäudeversicherung nicht umhin. Meist wird ein Großteil der persönlichen Mittel ins Haus investiert, was den Verlust des Hauses unakzeptabel macht. Eine Feuerversicherung sollte daher das Minimum für jeden Hausbesitzer darstellen.

Zum Gebäude gehören nicht nur Fundament, Keller, Bodenplatte, Mauern und Dachkonstruktion sondern auch fest verbaute bzw. montierte Komponenten. Dazu gehören Türen, Fenster, Rolläden, Markisen, Einbauschränke, Heizungsanlagen, festverlegte Fußböden, Sanitär- und Elektroinstallation, Balkonanlagen, Garagen und Carports aber auch Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient. Ebenfalls dazu gehören außen am Gebäude angebrachte Installationen wie Antennenanlagen und Überdachungen.

Die Ermittlung der Wohn- und Gewerbefläche wird folgendermaßen ermittelt:

Die Wohn- und Gewerbefläche ist die Summe der Gesamtgrundfläche aller Räume des Gebäudes und aller Anbauten wie Dielen und Flure, sowie Wintergärten (Innenmaß ohne Innenwände, ohne Dachschrägenabzug).

Ausgeschlossen werden:

    • Treppen
    • Terrassen
    • Loggien
    • ausgebaute Nutzflächen
    • Balkone
    • Keller-, Speicher- und Bodenräume, wenn diese nicht zu Wohn-, Gewerbe- oder Hobbyzwecken ausgebaut wurden

Zur Berechnung des Beitrages ist festzustellen ob das Gebäude unterkellert ist. Für nicht unterkellerte Gebäude wird in der Regel ein Beitragsnachlass von 15 Prozent gewährt. Als unterkellert gelten auch Gebäudeteile, die nur teilweise unter der Erdoberfläche liegen, wie bei Hanglage oder Souterrain.

Welche Konditionen bei der Versicherung von denkmalgeschützten Gebäuden gelten, hängt vom Versicherer ab und sollte direkt angefragt werden.

Einfamilienhäuser

Gebäude mit einer Wohneinheit, die ausschließlich dem Wohnzweck dient.

Zweifamilienhäuser

Gebäude mit zwei privaten Wohneinheiten. Dazu zählen auch Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung.

Mehrfamilienhäuser

Gebäude mit mehr als 2 privaten Wohneinheiten.

Wohn- und Geschäftsgebäude

Gebäude, die überwiegend privat genutzt werden (also mindestens 50 Prozent der Fläche) und in denen sich mindestens ein Gewerbebetrieb befindet.

Wochenend- oder Ferienhäuser

Gebäude, die regelmäßig an Wochenenden oder in den Ferien genutzt werden, ausschließlich Wohnzwecken dienen und in denen sich Hausrat befindet.

Bauweise der Gebäude (Bauartklassen):

KlasseAußenwändeDacheindeckung
Imassiv (Mauerwerk, Beton)hart (z.B. Ziegel, Schiefer, metall)
IIStahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nichtbrennbarem Materialhart (z.B. Ziegel, Schiefer, metall)
IIIHolz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehrerer offenen Seitenhart (z.B. Ziegel, Schiefer, metall)
IVwie Klasse I oder IIweich (z.B. Stroh, Holz, Schilf, Ried)
Vwie Klasse IIIweich (z.B. Stroh, Holz, Schilf, Ried)

 

Ist das Gebäude in gemischter Bauweise errichtet, nimmt man die ungünstigere Bauartenklasse als Grundlage, wenn auf diese ein Anteil von mehr als 25 Prozent entfällt. Gebäude der Bauartklasse III können nur zum Zeitwert versichert werden. Bei Wohngebäuden der Bauartklasse IV und V ist eine konkrete Anfrage beim Versicherer notwendig.

 

GruppeAußenwändeDacheindeckung
Imassiv (Konstruktion aus feuerbeständigen Bauteilen)hart (z.B. Ziegel, Schiefer, metall)
IIFundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außer mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidethart (z.B. Ziegel, Schiefer, metall)
IIIFundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidunghart (z.B. Ziegel, Schiefer, metall)

Ergeben sich während einer Vertragslaufzeit zusätzliche Risiken oder eine Gefahrenerhöhung, sind das für den Versicherer veränderte Risiken. In der Regel kann der Versicherer das Gebäude dann nicht mehr zum vereinbarten Beitrag weiterversichern. Gefahrenerhöhungen sind anzeigepflichtig und müssen dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden, andernfalls kann der Versicherer den Vertrag kündigen.

Werden beispielsweise mehr als 50 Prozent der Wohn-, Hobby- und Gewerbefläche des Gebäudes nicht bewohnt, stellt dies eine anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung dar. Als ständig bewohnt gilt ein Gebäude, wenn es nicht länger als 60 aufeinanderfolgende Tage leersteht.

Erstes Kriterium ist die Region in der das Gebäude steht. Über die Postleitzahl wird dieses Gebiet identifiziert. Auf diese Weise wird berücksichtigt, ob es sich um ein Gebiet mit einer hohen Regulierungshäufigkeit handelt, z.B. mit Sturm- Hochwasser- oder Erdbebenschäden.

Das nächste Kriterium für die Ermittlung des Beitrags ist die Wohn- und Gewerbefläche. Aus dieser Angabe ergibt sich die Entschädigungsgrenze. In der Regel ist die Wohn- und Gewerbefläche dem Kauf- oder Mietvertrag oder den Bauunterlagen zu entnehmen. Bei unrichtigen Angaben zur Wohn- und Gewerbefläche kann die Entschädigung in dem Umfang gekürzt werden, wie die Differenz zwischen ermitteltem Beitrag und tatsächlich zu zahlendem Beitrag ist.

Zuletzt wird das Gebäude selbst anhand seiner Bauausführung und den daraus resultierenden Eigenschaften wie z.B. Feuerbeständigkeit etc. in Bauartklassen eingeteilt.

Abschließend wird dann anhand dieser drei Hauptkriterien der Beitrag ermittelt.

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07:30 – 16:30 Uhr und Freitag 07:30 – 13:30 Uhr an.

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Herzlichst,

Robert Peukert